Gesetzliche Grundlagen ''Kassenpflichtige Leistungen"
Die Grundlage zur Erbringung von spitalexternen Leistungen bildet das KVG (Krankenversicherungsgesetz), die KLV (Krankenpflegeleistungsverordnung) vom 1.1.2007 und die Spitex-Leistungsvereinbarung vom 1.1.2008 zwischen der SPITEX MUTTENZ und der Gemeinde Muttenz.
Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung –Übergangsregelung betreffend Tarife für ambulante Pflegeleistungen
Die Eidgenössischen Räte haben am 13. Juni 2008 eine Revision des Bundes-gesetztes über das KVG im Bereich Pflegefinanzierung beschlossen.
Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des KVG vom 13. Juni 2008 sind die bei Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung geltenden Tarife und Tarifverträge innert 3 Jahren, d.h. bis zum 1. Januar 2014 an die neuen, in der Verordnung des Bundes festgelegten Beiträge der Krankenversicherer anzupassen.
Der Kanton BL macht von den oben erwähnten Übergangsbestimmungen Gebrauch. Die geltenden Tarife der Spitex werden während mindestens einem weiteren Jahr angewendet.
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