Bedarfsabklärungen
Die Durchführung einer Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Voraussetzung zur Leistungserbringung.
Ziel ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterbetreuung, Einbezug von Angehörigen und Hilfsmitteln usw.).
Die Bedarfsabklärung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
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